Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Firma Strässle & Co. Medizintechnik GmbH

I. Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für alle Vertragspartner
1. Preise
Die vereinbarten Preise sind Nettopreise ab Albstadt, exklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, derzeit 19 % und exklusive Transport. Der Abzug von Skonto ist ausgeschlossen. Es gilt der jeweils gültige Listenpreis.
2. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, soweit keine anderen Abmachungen getroffen werden, innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug (Skonto) zahlbar.
3. Verzug
Bei Zahlungsverzug werden unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 10 % jährlich berechnet, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Verzugsschaden nach.
4. Rücktritt
Kommt der Käufer mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen sowie die Ware zurückzunehmen. Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag bei Nichteinhaltung einer verbindlich zugesagten Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen mit Ablehnungsandrohung geschickt hat. Höhere Gewalt und sonstiges unverschuldetes Unvermögen berechtigen uns, außer zum Rücktritt vom Vertrag, zur Verlängerung der Lieferfrist um die Dauer der Störung. Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so ist auch der Käufer berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
5. Gewährleistung
Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Gewährleistung ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Unsere Garantieleistungen setzen voraus, dass das System jederzeit vorschriftsmäßig (vgl. Bedienungsanleitung, auf dem Gerät angebrachte Hinweise, sonstige Begleitunterlagen) benutzt worden ist (Lagerung, Transport, Geräteanschluss). Auf Verschleißmittel, hierzu gehören insbesondere die Elektrodenleitungen mit Anbauteilen, besteht kein Garantieanspruch. Gewährleistungsansprüche für Sachmängel unserer Produkte verjähren innerhalb eines Jahres ab Übergabe; die Regelung gemäß Punkt I, 7 bleibt unberührt.
6. Haftung
Der Einsatz unserer Produkte und deren Verwendung zu einem bestimmten Zweck ist ausschließlich Sache des Käufers und erfolgt auf dessen eigene Verantwortung. In keinem Fall haften wir für Schäden, die sich direkt oder indirekt durch unsachgemäßen Gebrauch, Störungen oder Betriebsausfall ergeben. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Ersatzansprüche Dritter, soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.
7. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzung, unerlaubter Handlung oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, die Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Garantie vorliegen oder wir nach den Bestimmungen des Produkthaftpflichtgesetzes zwingend haften. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In allen Fällen ist unsere Ersatzpflicht beschränkt auf den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden.
8. Angebote
Nur bei Verträgen über Warenlieferungen mit Verbrauchern sind wir 4 Monate ab Vertragsschluss an die mit dem Kunden schriftlichen vereinbarten Preise gebunden. Ist vorgesehen, dass die Lieferungen 4 Monate nach Vertragsschluss noch nicht abgeschlossen sind, wird bei Änderung der damals maßgeblichen Verhältnisse die jeweils gültige Preisliste anwendbar, bei Preiserhöhungen nur dann, wenn sie im Verhältnis zu den Veränderungen angemessen sind.
9. Aufrechnung
Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
10.Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an allen gelieferten und eingebauten Teilen vor. Bei Zugriffen Dritter auf unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware, insbesondere durch Pfändungen oder einen Gerichtsvollzieher, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
II. Besondere zusätzliche Geschäftsbedingungen für Kaufleute im Rahmen ihres Handelsgewerbes, für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen
1. Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit uns geschlossenen Verträge, auch in künftigen Geschäftsverbindungen. Abweichenden Bedingungen des Kunden/Lieferanten wird widersprochen.
2. Unsere Verkaufsangebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
3. Bestellungen von Kaufleuten sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen; mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
4. Abweichend von den Bedingungen für alle Käufer gelten die am Tag der vorgenommenen Lieferung bzw. Abnahme geltenden Preislisten.
5. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
6. Eine Bezugnahme auf technische Normen stellt keine Zusicherung dar.
7. Altgeräte, zu deren Rücknahme wir gem. § 10 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet sind, sind vom Käufer kostenfrei an uns zurückzusenden.
8. Im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsganges dürfen unter Eigentumsvorbehalt stehende Gegenstände verarbeitet oder mit anderen Sachen verbunden und vermischt werden. An den dadurch entstehenden neuen Sachen erwerben wir Miteigentum; der Anteil berechnet sich nach dem Lieferwert der von uns gelieferten Sache. Die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Sachen sind sicher und sachgemäß aufzubewahren und gegen Diebstahl, Feuer und sonstige Gefahren zu versichern. Über sie darf nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs verfügt werden. Insbesondere dürfen sie nur dann veräußert werden, wenn, falls nicht bar bezahlt wird, das Eigentum auch den Abnehmern gegenüber vorbehalten wird und ihnen die in diesem Abschnitt enthaltenen Verpflichtungen schriftlich auferlegt werden. Alle Forderungen und Ansprüche gegen Dritte, die sich auf die in unserem Eigentum stehenden Sachen beziehen, sind sicherungshalber an uns abgetreten. An uns abgetretene Geldforderungen dürfen vom Kunden im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs im eigenen Namen, jedoch für unsere Rechnung, eingezogen werden. In anderer Weise darf über diese Forderungen nicht verfügt werden. Insbesondere dürfen sie nicht noch einmal abgetreten werden, auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Auftraggeber bestehen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Sachen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Dasselbe gilt, wenn uns eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt wird und dadurch unsere Ansprüche gefährdet werden. In diesen Fällen können wir die Ermächtigung zur Veräußerung der gelieferten Sachen und zur Einziehung der an uns abgetretenen Geldforderungen widerrufen und die Forderungen selbst einziehen. Die Geltendmachung unseres Herausgabeanspruchs gemäß vor stehenden Bestimmungen oder die Pfändung einer in unserem Eigentum stehen den Sache berührt die Durchführung des Vertrages nicht, insbesondere ist dies nicht als Rücktritt vom Vertrag anzusehen. Die für uns bestehenden Sicherheiten dienen der Sicherstellung aller Forderungen gegen den Kunden. Überschreitet ihr Wert unsere Forderung um mehr als 20 %, geben wir auf Verlangen einen entsprechenden Teil der Sicherheiten nach unserer Wahl frei. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Kunden unverzüglich mitzuteilen.
9. Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens.
10. Der Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Dort sind auch sämtliche Fakturen zahl- und klagbar.
11. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
12. Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsklauseln wird die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine dem Zweck wirtschaftlich möglichst nahestehende Regelung.


(Stand 10.05.2007)
© Strässle & Co Medizintechnik